Schenkungen, Erbrecht und Testament
Eine besondere Herausforderung, der ich mich als Steuerberater engagiert und kompetent stelle, ist die Gestaltung von Übertragungen Ihres Vermögens in die nächste Generation bzw. auf den Ehepartner.
Die komplizierten Rechtsfolgen einer Übertragung erfordern eine kompetente steuerliche Beratung, die ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung anbieten kann.
Gerade bei diesem Themenkomplex ist eine langfristige Planung notwendig, um eine möglichst geringe steuerliche Belastung zu generieren.
Um ein optimales steuerliches Ergebnis Ihrer geplanten Vermögensübertragungen erzielen zu können, ist eine Planung notwendig, die nicht nur den Erbfall, sondern auch Schenkungen unter Lebenden beinhaltet. Die Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Freibeträge, die teilweise mehrfach ausgenutzt werden können, ist ein wesentliches Kriterium, um eine Übertragung steuerlich gestalten zu können.
Neben der Optimierung der Steuerlast stehen natürlich Ihre persönlichen Vorstellungen zur Übertragung Ihrer Vermögenswerte im Vordergrund meiner Beratung.
Auch bei der Gestaltung Ihres Testaments kann ich Ihnen unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen Ihrer geplanten Übertragungen behilflich sein.
Aufgrund der vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit ist es für mich selbstverständlich, dass ich Ihnen auch bei der Umsetzung Ihres letzten Willens behilflich bin und auf Wunsch das Amt des Testamentsvollstreckers ausübe.